Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft bitte beachten:
Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen. Er ist mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres dem
Vorstand schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung muss bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein. (§4 (9) der Vereinssatzung)
Weitere Fragen dazu bitte an unsere Geschäftsstelle oder an unsere Mitgliederverwaltung richten.
Spezielle Anfragen können Sie auch direkt an die zuständigen Vorstandsmitglieder richten, deren Anschriften Sie hier finden.